Unternehmensbewertung
mit öffentlicher Bestellung

GRUNDSÄTZE


SACHKUNDIG. KOMPETENT. OBJEKTIV. UNABHÄNGIG. NEUTRAL. UNPARTEILICH. GEWISSENHAFT. INTEGER.

Als öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige erfüllen wir bei der Entscheidung oder gütlichen Erledigung von (Rechts)- Streitigkeiten als Gutachter und als unabhängige, sachkundige Berater eine wichtige Aufgabe. Im Interesse der Allgemeinheit und derer, die des verantwortlichen Rates eines Sachverständigen bedürfen, werden deshalb an öffentlich bestellt und vereidigte Gutachter hohe fachliche und persönliche Anforderungen gestellt. Wir legen großen Wert darauf, dass diese Grundsätze im Unternehmen Tag für Tag gelebt werden.


 

SACHKUNDE - KOMPETENZ



Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Bewertung von Unternehmen verschiedenster Branchen aller Größenordnungen und der Beurteilung betriebswirt­schaftlich diffizilster Aufgaben­stellungen haben wir uns im Rahmen zahlreicher Aufträge bundesweit ein hohes Maß an Sachverstand angeeignet. Damit können wir Ihnen eine zuverlässige und sachkundige Bearbeitung unserer Aufträge und eine kompetente Vertretung unserer Bewertungsergebnisse in Verhandlungen, vor Gerichten und Finanzbehörden garantieren.

 Regelmäßige Fortbildung ist für uns selbstverständlich.

OBJEKTIVITÄT - UNABHÄNGIGKEIT - NEUTRALITÄT - UNPARTEILICHKEIT - GEWISSENHAFTIGKEIT


Die persönliche Eignung ist die Grundlage, um sachverständige Feststellungen und Wertungen glaubhaft vermitteln zu können. Persönliche Integrität, Unparteilichkeit, Gewissenhaftigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Neutralität und Objektivität sind das oberste Gebot jedes Sachverständigen, die selbstverständlich auch für uns gelten.

Da wir keiner Berufs- bzw. Standesorganisation angehören, sind wir an deren Empfehlungen bzw. „Vorgaben“ an deren Mitglieder in keinster Weise gebunden und können nach freier und völlig unabhängiger Würdigung solcher Standesempfehlungen unsere Gutachten erstatten.

 
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